SCHWERPUNKTE

SCHWERPUNKTE ALS RECHTSANWALT

Als Ihr Anwalt bin ich in diversen Fachgebieten spezialisiert, weswegen ich Ihnen in allen Rechtsbelangen hilfreich zur Seite stehen kann. Im Bereich des privaten Baurechts unterstütze ich Sie, wenn es darum geht, dass im Rahmen eines Hausbaus diverse Verträge abzuschließen sind. In diesem Zusammenhang ist die Gestaltung von Bauverträgen von großer Bedeutung. Außerdem biete ich Ihnen eine baubegleitende Beratung und Vertretung. Leider kommt es nicht selten vor, dass Baumängel auftreten. Dann werde ich für Sie aktiv, verfolge die Mängel und sorge für Schadenersatzansprüche. Außerdem stehe ich Ihnen in Beweissicherungsverfahren und in Fragen des Bauprozesses als gerichtliche Vertretung umfassend zur Seite.

Mit dem Bankenrecht können Sie in vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens in Berührung kommen. Falls Sie Grund zu der Annahme haben, dass Sie von Ihrer Bank bezüglich der Risiken einer Geldanlage falsch beraten wurden, sind Sie bei Ihrer Anwaltskanzlei in Lüneburg an der richtigen Adresse. Darüber hinaus sind häufig zu Unrecht erhobene Gebühren aller Art anzutreffen. Bei der privaten Altersvorsorge können Ihnen im Falle einer Falschberatung ebenfalls enorme finanzielle Nachteile entstehen. In all diesen Belangen bin ich Ihnen jederzeit behilflich. Probleme im Hinblick auf das Handelsrecht können unter anderem bei Handelsgeschäften oder im Vertriebsrecht bestehen. Dabei gestalte und prüfe ich für Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle anfallenden Verträge, wozu beispielsweise Vertriebsvereinbarungen oder Lizenzverträge gehören.

Im Familienrecht sind Konflikte hoch emotional. Trennungen vom Ehepartner und ggf. Kindern sind belastend. Die finanziellen Lasten führen zu weiteren physischen und physischen Belastungen. Eine rechtzeitige Beratung hilft daher in der Regel die Belastungen sowohl physischer als auch finanzieller Art zu beschränken und ggf. ganz zu vermeiden. Ein solches Verfahren zieht sich auch häufig über mehrere Jahre hin, dies verlangt eine besondere Vertrauensbasis zwischen Mandant und Anwalt. Ich stehe Ihnen von Beginn an beratend, außergerichtlich und gerichtlich zur Seite. Auch empfehle ich eine Beratung vor Eheschließung. 


Auch bei Gesellschaftsverträgen und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen können Sie jederzeit auf meine Hilfe zählen. Als weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Grundstücksrecht zu nennen, in dessen Rahmen unter anderem die Frage zu klären ist, ob ein Grundstück bebaut werden darf. Diesbezüglich kontaktiere ich für Sie Architekten und Behörden, um Ihnen Gewissheit zu verschaffen. Auch die ortsspezifischen Vorgaben für einen Bau, welche beispielsweise die Geschossanzahl oder die Maximalgröße der überbauten Flächen betreffen, werden für Sie geklärt. Hinsichtlich des Denkmal- und Naturschutzes hole ich die erforderlichen Informationen für Sie ein. Bei Angelegenheiten im Insolvenzrecht und Arbeitsrecht bin ich Ihnen ebenfalls immer motiviert zu Diensten.

SCHWERPUNKTE BEI BERATUNG UND ENTWURF

Sofern Sie ein Grundstück oder eine Wohnung erwerben möchten, werden Sie unweigerlich mit Grundstückskaufverträgen und Wohnungskaufverträgen konfrontiert. Da ein wirksam geschlossener Kaufvertrag nur sehr schwer oder eventuell gar nicht mehr einseitig gelöst werden kann, ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie alle rechtlichen Formulierungen und Vertragsklauseln zur Kenntnis nehmen. Hierbei können Sie jederzeit auf meine uneingeschränkte Unterstützung zählen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist eine Teilungserklärung unverzichtbar. Diese notarielle Urkunde muss genauestens geprüft werden, damit Ihnen in Bezug auf Ihr Wohnungseigentum keine Nachteile entstehen. Beispielsweise ist in diesem Zusammenhang geregelt, dass eventuelle Sondernutzungsrechte im Hinblick auf Tiefgaragenparkplätze oder PKW-Parkplätze beziehungsweise Gartenaufteilungen zu berücksichtigen sind.

Im Falle von Eheschließungen gewinnen Eheverträge eine immer größere Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird häufig der Güterstand geregelt. Daneben ist der Ausgleich von Rentenansprüchen festzulegen und Bestimmungen bezüglich des nachehelichen Unterhalts sind ebenfalls von großer Bedeutung.

Bei Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinanträgen bin ich ebenfalls in Beratung und Entwurf für Sie tätig. Beispielsweise sollte der Abschluss eines Erbvertrages dem Aufsetzen eines Testaments vorgezogen werden, wenn Sie Ihre Erbschaft an bestimmte Bedingungen knüpfen möchten, um sicherzustellen, dass bei Vertragsbruch eine Enterbung vorgenommen wird. Dies kann Ihnen beispielsweise den Vorteil bieten, dass einseitige Vertragsänderungen zum Nachteil einer Partei unmöglich sind. Außerdem kann durch einen Erbvertrag die Unternehmensnachfolge gesichert werden.

Ihre Vollmachten beglaubige und beurkunde ich für Sie, damit alle Ihre Vorstellungen sicher umgesetzt werden. Insbesondere Vollmachten für Grundstücksgeschäfte oder Immobilienkäufe müssen beglaubigt werden. In diesem Zusammenhang sind unter anderem eine eindeutige Formulierung und inhaltliche Beschränkungen zu beachten. Weiterhin berate ich Sie umfänglich zu Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten und übernehme deren Entwurf für Sie.

Im Falle von Firmengründungen sind viele Aspekte zu berücksichtigen. In diesem Bereich spielen beispielsweise Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen eine große Rolle. Hier helfe ich Ihnen unter anderem bei Satzungsänderungen, Sitzverlegungen, Prokuren oder Geschäftsführerwechseln. Dank meiner langjährigen Erfahrung bin ich als Ihr Anwalt in Lüneburg stets für Sie da.

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